Zum Inhalt

Hausordnung


MQ Haus- und Veranstaltungsordnung
für das MuseumsQuartier Wien

 

Liebe Besucher:innen!

Herzlich Willkommen im MuseumsQuartier Wien!
Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit erkennen Sie mit Betreten des Areals des MuseumsQuartier folgende Regeln ausdrücklich an:

1. Allgemeines

Sie befinden sich auf Privatgrund. Die Liegenschaftsverwaltung hält die Höfe des MuseumsQuartier für die Öffentlichkeit bis auf Widerruf zugänglich. Diese Hausordnung gilt für das gesamte Areal des MuseumsQuartier einschließlich dem Vorplatz (siehe obiger Lageplan). Auf dem gesamten Areal des MuseumsQuartier gilt zudem die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der geltenden Fassung.

Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Hausordnung haben sich Besucher:innen so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet, behindert, belästigt oder bedroht werden.

Im Falle von wichtigen innerbetrieblichen Erfordernissen wie Wartungs-, Reparatur-, Instandhaltungs- oder sonstigen Arbeiten behält sich die MQ E+B GesmbH ausdrücklich vor, solange als unbedingt notwendig den Zutritt zu einzelnen Bereichen des Areals des MuseumsQuartier zu beschränken, im Anlassfall einzelne Bereiche gänzlich zu sperren bzw. zu räumen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der gegenständlichen Hausordnung zudem die Hausordnung MQ Libelle in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt und mit dem Passieren des Drehkreuzes ausdrücklich anerkannt wird.

2. Zutritt

Der Zutritt bzw. das Verlassen des MuseumsQuartier ist nur über die entsprechenden vorgesehenen Ein-, Aus- und Zugänge gestattet. Fluchttüren und -stiegen dürfen nur in Notfällen geöffnet bzw. benutzt werden. Ein missbräuchliches Öffnen der Fluchttüren wird strickt geahndet.

3. Besucher:innen

Eltern bzw. erwachsene Begleitpersonen haben die alleinige Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche und sind für das Verhalten der Minderjährigen verantwortlich.

4. Einfahrtsregelung, Fahrzeuge im Areal des MuseumsQuartier

Die Einfahrt in das Areal mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung über die Zufahrt Ecke Museumsplatz/Burggasse und im Rahmen der jeweils gültigen **) Einfahrtsregelung, die Bestandteil dieser Hausordnung ist, gestattet. Dahingehendes Zuwiderhandeln hat die kostenpflichtige Abschleppung bzw. die Erhebung einer Besitzstörungsklage zur Folge.

Im gesamten Areal gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h.

Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen des Areals des MuseumsQuartier erlaubt. Das Befahren und Halten auf den als Gehsteigen ausgebildeten gekennzeichneten Flächen ist strengstens untersagt. Das Ein- und Befahren mit einspurigen KFZ sowie das Halten und Parken dieser Fahrzeuge im Areal des MuseumsQuartier ist ausnahmslos verboten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die unter dem MQ Vorplatz befindliche Tiefgarage die jeweilige Hausordnung des Garagenbetreibers gilt.

5. Verbote

Den Besucher:innen des MuseumsQuartier sind insbesondere folgende Handlungen im gesamten Areal des MuseumsQuartier ausdrücklich untersagt:

  • Das Fahren mit Skateboards, Fahrrädern, Scootern, E-Scootern oder sonstigen fahrzeugähnlichen bzw. motorbetriebenen Geräten ähnlicher Art sowie das Inlineskaten (ausgenommen die notwendige Zufahrt zu den hierfür vorgesehenen Abstellplätzen am Vorplatz unter Rücksichtnahme auf Fußgänger);
  • Das Abstellen von Fahrrädern, Scootern, E-Scootern oder sonstigen fahrzeugähnlichen bzw. motorbetriebenen Geräten außerhalb der hierfür vorgesehenen Abstellplätze;
  • Das Anbringen von Beschriftungen, Bemalungen und Beklebungen aller Art an den für die allgemeine Benützung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen;
  • Das Mitführen und Abstellen von Skateboards, Fahrrädern, Scootern oder sonstigen fahrzeugähnlichen Geräten ähnlicher Art mit Ausnahme jener Stellen, an denen dies ausdrücklich erlaubt ist;
  • Das Mitführen und Benutzen von Waffen jeglicher Art bzw. als Waffe verwendbare gefährliche Gegenstände;
  • Das Mitführen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen aller Art wie Feuerwerks- oder Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben u.dgl.;
  • Das Mitführen von gefährlichen und brennbaren bzw. leicht entflammbaren Substanzen, die geeignet sind, die Gesundheit zu beeinträchtigen – davon ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Das Mitführen von Gassprühdosen, ätzenden, brennbaren, färbenden oder sonst gefährlichen Substanzen;
  • Das Musizieren einschließlich Beschallung mit technischen Einrichtungen mit Ausnahme von durch die MQ E+B GesmbH genehmigten Veranstaltungen;
  • Das Mitführen, der Verkauf oder der Genuss von Drogen aller Art;
  • Das Betteln und Hausieren sowie
  • das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten sowie jegliche sonstige Verunreinigung des Areals und der für die allgemeine Benützung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen des MuseumsQuartier.

Der Sicherheitsdienst ist mit Zustimmung der Besucher:innen berechtigt, mitgeführte Behältnisse bzw. Taschen stichprobenartig bzw. anlassbezogen zu kontrollieren. Besucher:innen, die unbegründet die Kontrolle verweigern oder verbotene Gegenstände mit sich führen, kann der Zutritt zum bzw. der weitere Aufenthalt am Areal des MuseumsQuartier verwehrt werden.

6. Sauberkeit

Die Besucher:innen des MuseumsQuartier sind dazu angehalten, das gesamte Areal des MuseumsQuartier und deren Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

Beschädigungen jeglicher Art sind tunlichst zu vermeiden. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Art werden mit einem Hausverbot und einer polizeilichen Anzeige geahndet.

7. Werbung

Werbemaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind ausdrücklich untersagt, außer es liegt eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der MQ E+B GesmbH vor.

Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Beklebungen aller Art sowie das Verteilen von Drucksorten jeglicher Art ist grundsätzlich verboten. Das Verteilen von Informationsmaterial ist nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung der MQ E+B GesmbH und ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.

Das Befahren mit und Abstellen von Lastenfahrrädern mit Werbebotschaften jeglicher Art ist im gesamten Areal des MuseumsQuartier (einschließlich des Vorplatzes) ausdrücklich untersagt. Widerrechtlich abgestellte Lastenfahrräder werden auf Kosten des Eigentümers entfernt.

8. Verkauf von Waren / Bewirtung

Der Verkauf von Waren aller Art, das unentgeltliche bzw. entgeltliche Anbieten von Dienstleistungen

jeglicher Art, das Anbieten und die Durchführung von Glücksspielen jeglicher Art sowie das Aufstellen von Einbauten, Buden, Ständen, u.dgl. ist ohne Vorliegen einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung der MQ E+B GesmbH im gesamten Areal des MuseumsQuartier (einschließlich des Vorplatzes) ausnahmslos verboten.

Die Bewirtung am Areal des MuseumsQuartier ist ausschließlich den dazu vertraglich Berechtigten gestattet.

9. Tiere

Hunde und sonstige Haustiere sind mit Beißkorb und an der Leine zu führen. Tierausscheidungen, Hundekot u.dgl. sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

10. Haftung

Die Benützung des gesamten Areals des MuseumsQuartier (einschließlich des Vorplatzes) erfolgt auf eigene Gefahr. Mit dem Betreten des Areals des MuseumsQuartier gilt diese Hausordnung als ausdrücklich anerkannt.

Für infolge Missachtung dieser Hausordnung entstandene Sach- und Personenschäden haftet der:die Verursacher:in. Für den Verlust oder die Beschädigung von Privateigentum haftet die MQ E+B GesmbH nicht; dies gilt auch für Diebstähle.

11. Bildaufnahmen, Videoüberwachung

Die Besucher:innen des MuseumsQuartier nehmen die aus Sicherheitsgründen stattfindende Videoüberwachung zur Kenntnis. Die Videoüberwachung ist bereits im Zugangsbereich entsprechend kenntlich gemacht. Die Besucher:innen stimmen dieser mit Betreten des Areals des MuseumsQuartier ausdrücklich zu.

Das Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken ist erlaubt. Foto- und Dreharbeiten, deren Verwendungszweck über den privaten Gebrauch hinausgeht, bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung der Presseabteilung der MQ E+B GesmbH (siehe dazu Formular MQ Wien Drehgenehmigung). Diese Genehmigung ist während den Dreharbeiten mitzuführen und jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.

12. Sicherheit

Die Besucher:innen haben sämtlichen Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern am gesamten Areal des MuseumsQuartier ausnahmslos Folge zu leisten.

Ein-, Aus- und Zugänge, Verkehrs- und Gehwege, Stiegen, Stufen, Fluchtstiegen und -türen, Not-, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden und sind uneingeschränkt freizuhalten.

Bei Schnee- und Eisbildung bzw. Eislage dürfen nur die geräumten und gestreuten Wege benutzt werden. Der Aufenthalt unter den Bäumen bei Sturm und Unwetter ist gefährlich und daher verboten.

Die Besucher:innen haben den Anweisungen von Einsatzkräften (Polizei, Rettung, Feuerwehr etc.), des Sicherheitspersonals und den von der Liegenschaftsverwaltung beauftragten Personen jederzeit und ausnahmslos Folge zu leisten, andernfalls kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt auf dem Areal des MuseumsQuartier untersagt werden.

Im Falle von Verstößen gegen diese Hausordnung sind der Sicherheitsdienst und die von der Liegenschaftsverwaltung beauftragten Personen berechtigt, Hausverbote im Sinne der Liegenschaftsverwaltung auszusprechen. Sofern durch nach dieser Hausordnung verbotene Handlungen oder durch sonstige schuldhafte Schädigungshandlungen Schäden entstehen, behält sich die MQ E+B GesmbH ausdrücklich vor, diese zur Anzeige zu bringen und von den Verursachern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu verlangen.

13. Spezifische Bestimmungen für Veranstaltungen

Für sämtliche, auf dem Areal des MuseumsQuartier stattfindende Veranstaltungen gelten für Besucher:innen über die vorgenannten Bestimmungen hinaus weiters die nachfolgenden besonderen Veranstaltungsbestimmungen, die mit Betreten des Areals des MuseumsQuartier ausdrücklich anerkannt werden:

13.1.

Alkoholisierte und bzw. oder unter dem Einfluss von Sucht- oder Rauschmitteln stehende Personen, die für sich oder andere eine Gefährdung darstellen, können des Areals verwiesen werden bzw. kann diesen der Zutritt zum Areal des MuseumsQuartier verwehrt werden.

An Betrunkene und Personen, deren Verhalten ein Sicherheitsrisiko nicht ausschließen lässt, wird kein Alkohol ausgeschenkt.

13.2.

Neben den unter Punkt 5. angeführten Gegenständen gelten bei Veranstaltungen insbesondere folgende Verbote:

  • Das Mitführen von sperrigen Gegenständen wie zB Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühlen, Kisten, große Taschen uvm;
  • Das Mitführen und Benutzen von Lärm- und Musikinstrumenten und mit Lautsprechern betriebenen Geräten wie u.a. Megaphone, Gasdruckfanfaren uvm;
  • Das Mitführen und Benutzen von Laser-Pointern;
  • Das Mitführen von splitternden oder zerbrechlichen Gegenständen;
  • Das Mitführen von Tieren (ausgenommen Partnerhunde und Blindenhunde);
  • das Mitführen von Kameras oder sonstigen Ton- oder Bildaufnahmegeräte (ausgenommen für private Zwecke);
  • Das Besteigen bzw. Übersteigen von nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Zäune, Mauern, Umzäunungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer oder Ähnliches;
  • Das Betreten von Bereichen, die nicht für den Besucher vorgesehen sind (Backstage- und Technikbereich, etc.);
  • Das Rauchen unmittelbar vor der Bühne;
  • Die Verbreitung von politischer Propaganda, das Abhalten von Demonstrationen und Handlungen von rassistischem, fremdenfeindlichem oder radikalem Charakter und
  • das Benehmen in einer Art und Weise, die von anderen Besucher:innen als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren werden könnten.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Zuge von Personenkontrollen festgestellten verbotenen Gegenstände vom Veranstalter nicht in Verwahrung genommen werden. Personen, welche die Kontrolle verweigern oder verbotene Gegenstände mit sich führen, kann der Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung verwehrt werden.

13.3.

Im Falle eines Brandes müssen sofort der Sicherheitsdienst, die Feuerwehr und die Polizei informiert werden. Die Anweisungen der Feuerwehr, der Behörden und des Sicherheitspersonals sind zu befolgen. Ruhe bewahren!

Im Falle einer Gefährdung (z.B. Unfälle mit Personenschäden, etc.) muss umgehend der Sicherheitsdienst, das Rote Kreuz oder die Polizei informiert werden. Die Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, des Roten Kreuzes oder der Polizei sind zu befolgen. Ruhe bewahren!

Im Falle einer notwendigen Räumung von Bereichen des Areals des MuseumsQuartier sind die Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Behördenorgane, der Feuerwehr, sowie der Exekutive zu befolgen. Ruhe bewahren!

13.4.

Besucher:innen, Gäste oder sonstige Personen der jeweiligen Veranstaltung willigen mit dem Betreten des Areals des MuseumsQuartier bis auf Widerruf ohne Anspruch auf Vergütung ausdrücklich ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen von übertragenden TV-/Radio-Anstalten und anwesenden Fotografen Bildaufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens erstellt, veröffentlicht, vervielfältigt und gesendet werden dürfen.

Weiters willigen Besucher:innen, Gäste oder sonstige Personen mit Betreten des Areals des MueumsQuartier bis auf Widerruf ausdrücklich ein, dass diese Aufnahmen von dem Veranstalter und der MQ E+B GesmbH für Eigenzwecke – das bedeutet für PR, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen, im Internet und sonstigen sozialen Medien – genutzt werden können.

13.5.

Lärmemissionen sind aus gebotener Rücksichtnahme auf die unmittelbar benachbarten Wohnungsmieter und gemäß § 23 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) in der Zeit zwischen 07:00 bis 22:00 Uhr auf max. 60 dB (LA,eq) in dB begrenzt, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die behördlich vorgeschriebenen Beschallungswerte unbedingt einzuhalten sind. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sind aufgrund der vorgeschriebenen Nachtruhe keine An,- Ablieferungen oder Transportverkehr im Areal des MuseumsQuartier erlaubt.

14. Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit dem Tag des Aushangs in Kraft. Die MQ E+B GesmbH kann diese Hausordnung jederzeit und ohne Angabe weiterer Gründe abändern.

*)   Die Brandschutzordnung des MQ in der jeweilig gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Diese kann bei der MQ E+B GesmbH bzw hier eingesehen werden:

PDF zur MQ Brandschutzordnung

**)  Die Einfahrtsregelung des MQ in der jeweilig gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Diese kann bei der MQ E+B GesmbH bzw. unter https://elpass.mqw.at/ eingesehen werden.

 

Zur Hauptnavigation

Cookie Einstellungen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Technisch notwendig

Unbedingt notwendige Cookies um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen.

Statistik

Funktionelle Cookies um die Leistung der Webseite sicherzustellen.

Marketing

Zielorientierte Cookies um das Benutzererlebnis zu verbessern.